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Friday, August 28, 2020

Das Landratsamt Rosenheim informiert über die aktuelle Entwicklung der Corona Fallzahlen in Stadt und Landk... - rosenheim24.de

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Rosenheim - Das Landratsamt Rosenheim informierte über die aktuelle Entwicklung der Corona-Situation in Stadt und Landkreis Rosenheim. Dabei wurde besonders die Entwicklung der Reiserückkehrer beleuchtet.

Die Mitteilung des Landratsamtes im Wortlaut:

Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim weist darauf hin, dass zunehmend Erkrankungsfälle an COVID-19 bei Bürgerinnen und Bürgern in Stadt und Landkreis Rosenheim auftreten, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind. Insbesondere bei der Stadt Rosenheim wird dies deutlich: Vom 1. bis zum 27. August wurden für die Stadt Rosenheim 71 neue Erkrankungsfälle registriert, davon waren 58 Personen (= 82 Prozent) Reiserückkehrer. Allein in den letzten sieben Tagen wurden 26 Reiserückkehrer positiv getestet. Dies führt dazu, dass der Wert der 7-Tages-Inzidenz, das heißt der Zahl an Neuerkrankungen in den letzten sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner, für die Stadt Rosenheim auf 52,1 angestiegen ist. Der Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamtes, Dr. Wolfgang Hierl, erläutert: „Alle positiv getesteten Reiserückkehrer wurden durch das Gesundheitsamt umgehend über das Testergebnis informiert, sobald uns der Befund vorlag. Bei den Erkrankten und ihren engen Kontaktpersonen wurde umgehend eine häusliche Quarantäne angeordnet. Darüber hinaus wurde sowohl in Stadt und Landkreis Rosenheim eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der geregelt wird, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten einen zweiten Test in der Zeit vom fünften bis zum siebten Tag nach Einreise durchführen lassen müssen, um eine Aufhebung der Quarantäne zu erreichen. Die Allgemeinverfügung der Stadt Rosenheim beschränkt zudem Kontakte im öffentlichen Raum und begrenzt die Anzahl von Teilnehmern nicht öffentlicher Veranstaltungen und Versammlungen. Für das Landkreisgebiet gelten diese beiden Maßnahmen als dringende Empfehlungen. Derzeit sind alle erforderlichen Maßnahmen veranlasst. Das Gesundheitsamt beobachtet und analysiert die Lage sehr genau.“

Bei den Reiseländern der Erkrankten handelte es sich insbesondere um das Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Rumänien und Serbien.

„Bei den Neuerkrankungen ist zwischenzeitlich eine Trendumkehr eingetreten. Der Anstieg der Fallzahlen und insbesondere die hohe Zahl an infizierten Reiserückkehrern bereiten uns erhebliche Sorgen. Ich appelliere daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich sowohl zu Hause als auch im Urlaub weiterhin verantwortungsvoll an die AHA-Regeln, das sind das Abstandsgebot von mindestens 1,50 Metern, die Hygienemaßnahmen mit Husten- und Niesregeln sowie regelmäßigem Händewaschen und die Verwendung von Alltagsmasken, einzuhalten zum Schutz unserer Gesundheit. Der Anstieg der Fallzahlen sollte für uns eine Warnung sein; wir dürfen das Erreichte keinesfalls verspielen!“, sagt Hierl. „Seit Überschreiten des Schwellenwertes von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern in der Stadt Rosenheim wurden zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen per Allgemeinverfügung erlassen, um dem weiteren Anstieg der Fallzahlen rechtzeitig entgegenzusteuern“, erläutert Hierl.

Allgemein wurde von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ein Schwellenwert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz eingeführt, bei dem die Landkreise und kreisfreien Städte sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umsetzen müssen. Die Bayerische Staatsregierung hat darüber hinaus einen Signalwert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen festgelegt, damit von den Kreisverwaltungsbehörden rechtzeitig die Zunahme der Fallzahlen analysiert und Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen werden können.

Fallzahlenentwicklung

Seit dem letzten Wochenbericht mit Stand 20. August 24 Uhr wurden dem Gesundheitsamt 80 neue Fälle für Stadt und Landkreis Rosenheim gemeldet. Bisher sind insgesamt 3031 Fälle von COVID-19 in Stadt und Landkreis Rosenheim aufgetreten (Landkreis: 2419, Stadt: 612). Mittlerweile wurde bei mindestens 2699 Personen eine Genesung dokumentiert. 222 Personen sind bis zu diesem Zeitpunkt an der Erkrankung gestorben (Landkreis: 199, Stadt: 23). Von den Verstorbenen waren 7 Personen unter 60 Jahren. 145 Verstorbene waren über 80 Jahre alt. Zwei COVID-19-Patienten werden aktuell in Stadt und Landkreis Rosenheim stationär behandelt. Die 7-Tage-Inzidenz liegt mit Stand 28. August (0 Uhr) für die Stadt Rosenheim bei 52,11, für den Landkreis Rosenheim bei 18,01.

Kontaktpersonen

Vorübergebend wurde die Aufgabe der Nachverfolgung von Kontaktpersonen von COVID-19 -Erkrankten durch die Landkreisgemeinden bzw. die Stadt Rosenheim übernommen. Aufgrund der gesunkenen Fallzahlen hat das Gesundheitsamt zum 1. Juli die Kontaktpersonennachverfolgung wieder selbst übernommen. „Ohne die zuverlässige Zuarbeit der Gemeinden hätte die Kontaktpersonennachverfolgung nicht so schnell wieder zeitnah und vollständig erfolgen können.“, so Hierl. Durch Beschluss des Bayerischen Ministerrats wurden den Gesundheitsämtern neue Stellen für die Kontaktpersonennachverfolgung bewilligt. Seit Anfang August hat ein Großteil der neuen Mitarbeiter am Gesundheitsamt Rosenheim ihre Tätigkeit begonnen. Bei der Kontaktpersonennachverfolgung wird umfassend ermittelt, ob ein enger Kontakt mit erhöhtem Infektionsrisiko bestanden hat. Diese engen Kontaktpersonen der Erkrankungsfälle werden zeitnah kontaktiert und über die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen und die Verpflichtung zu einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne belehrt und auf SARS-CoV-2 untersucht. Treten bei den Kontaktpersonen Atemwegssymptome auf, so sind sie verpflichtet, diese umgehend gegenüber dem Gesundheitsamt mitzuteilen.

Durch Allgemeinverfügungen des bayerischen Gesundheitsministeriums ist automatisch für alle bestätigten Erkrankungsfälle und deren enge Kontaktpersonen eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Eine mündliche oder schriftliche Anordnung durch die Kreisverwaltungsbehörde ist nicht mehr notwendig.

Reiserückkehrer

Viele beliebte Urlaubsziele der Deutschen stehen in der Liste der Corona-Virus-Risikogebiete des Robert Koch-Instituts. Das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim fordert die Reisenden auf, diese Liste zu beachten. In einem Merkblatt weist die Gesundheitsbehörde zudem auf die Regelungen der Bayerischen Einreisequarantäneverordnung hin. Sie regelt unter anderem, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten für 14 Tage in häusliche Quarantäne müssen. Dieser Zeitraum lässt sich verkürzen, zum Beispiel wenn sich Urlauber in den letzten 48 Stunden vor der Rückkehr noch im Urlaubsland oder unmittelbar nach der Einreise am Grenzübergang, am Flughafen oder beim Hausarzt testen lassen. Erst nach Vorlegen eines weiteren zweiten negativen Tests, der in der Zeit vom fünften bis zum siebten Tag nach Einreise durchgeführt wurde, kann die Quarantäne durch das Gesundheitsamt Rosenheim aufgehoben werden.

Seit dem 8. August ist bundesweit die Regelung in Kraft getreten, dass Personen, die aus Risikogebieten in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, bis zu 14 Tage nach Einreise auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes ein ärztliches Zeugnis über eine Testung auf das Coronavirus vorlegen müssen. Personen, die kein solches Zeugnis vorlegen können, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung zu dulden.

Die Rosenheimer Gesundheitsbehörde fordert alle Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Rosenheim auf, sich nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet umgehend per E-Mail unter ga.reiserueckkehrer@lra-rosenheim.de zu melden. Um mögliche Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können, ist dem Gesundheitsamt die telefonische Erreichbarkeit besonders wichtig. Zu den Risikogebieten gehören derzeit etliche europäische Staaten wie zum Beispiel Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo oder Serbien und einige Gebiete in Belgien, Bulgarien, Frankreich, Kroatien, Spanien sowie Rumänien. Darüber hinaus listet das Robert Koch-Institut auch zahlreiche beliebte Reiseländer auf wie Ägypten, Türkei oder USA auf. Das Merkblatt zu den Regelungen der Bayerischen Einreisequarantäneverordnung ist auf der Startseite von www.landkreis-rosenheim.de im Aushang „COVID-19“ zu finden.

Seit dem 30. Juli wird Einreisenden auch an der Autobahn A93 die Möglichkeit einer Testung angeboten. Am 19. August ist die Teststation an den Rastplatz Heuberg umgezogen. Die Tests werden sehr rege in Anspruch genommen. Leider ist es in der Vergangenheit aus technischen Gründen teilweise zu deutlichen Verzögerungen bei der Befundübermittlung gekommen. Bisher wurden alle positiv Getesteten, die dem Rosenheimer Gesundheitsamt durch das untersuchende Labor gemeldet wurden, unverzüglich informiert und in häuslicher Quarantäne abgesondert. Dem jeweils zuständigen örtlichen Gesundheitsamt wurde der Fall zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Auch alle negativen Befunde wurden umgehend entweder per Serienbrief oder - wenn die Adresse nicht angegeben war - telefonisch übermittelt. Seit dem 13. August hat das untersuchende Labor die Ergebnismitteilung übernommen. Nach Rückmeldungen von Reisenden funktionieren die Prozesse am Testzentrum einwandfrei und Testergebnisse können von den Getesteten zeitnah abgerufen werden.

Darüber hinaus befindet sich ein kommunales Testzentrum an der Lorettowiese in Planung. Sobald das Startdatum für die neue Teststation feststeht, erfolgt eine zeitnahe Information der Bevölkerung.

Weitere Berichte zur Situation in Bayern und Deutschland finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Robert Koch-Instituts:

https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html

Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim

Rubriklistenbild: © Ricardo Rubio/dpa




August 28, 2020 at 06:30PM
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